Demokratie:Die Wahl der Verfassungsrichter muss im Grundgesetz geregelt sein

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Alle jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt: Gerichtspräsident Stephan Harbarth (Mitte) mit zwei Mitgliedern seines Ersten Senats: Henning Radtke und Yvonne Ott. (Foto: Uli Deck/dpa)

Fünf Bundestagsparteien legen ein Gesetz vor, mit dem sie Karlsruhe vor dem Zugriff von Populisten schützen wollen. Alles gut und richtig. Aber auf das Element, das am wichtigsten wäre, verzichten sie bisher.

Gastkommentar von Dieter Grimm

Dieter Grimm, Jahrgang 1937, ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Berliner Humboldt-Universität. Von 1987 bis 1999 gehörte er dem Bundesverfassungsgericht an.

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