MeinungBundesverfassungsgericht:Diese Reform ist richtig. Aber sie ist noch nicht zu Ende gedacht

Kommentar von Wolfgang Janisch

Lesezeit: 3 Min.

Auch sie brauchten eine Zwei-Drittel-Mehrheit, um ins Amt zu kommen. Gerichtspräsident Stephan Harbarth und zwei weitere Mitglieder seines Ersten Senats. (Foto: Uli Deck/dpa)

Wie gut, dass die demokratischen Parteien das erkannt haben: Die Institution in Karlsruhe muss vor der Blockade durch Populisten geschützt werden. Aber sie unterschätzen, welche Bedeutung eine ganz bestimmte Vorschrift zur Richterwahl hat.

Es sieht so aus, dass es ein paar Gesetzesvorhaben nach dem Ampelschiffbruch in die Rettungsboote geschafft haben. Dazu gehört offenbar der Plan, das Bundesverfassungsgericht gegen autoritär-populistische Angriffe zu wappnen. Das ist eine gute Nachricht. Trotz des Schnellstarts in den Wahlkampf scheint eine Verständigung über seinen Schutz möglich zu sein, dies zeigt, dass die demokratischen Parteien begriffen haben: Wer das Gericht resilient machen will, sollte keine Zeit verschwenden. In Thüringen dachten sie, für den Schutz des Landesverfassungsgerichts wäre noch Zeit. Jetzt hat die AfD eine Sperrminorität im Landtag.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusMeinungDemokratie
:Die Wahl der Verfassungsrichter muss im Grundgesetz geregelt sein

Gastkommentar von Dieter Grimm

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: