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Kommentar von Wolfgang Janisch

Nicht mit uns: Gerichtspräsident Stephan Harbarth und zwei seiner Kollegen vor der Urteilsverkündung am Dienstag.
Nicht mit uns: Gerichtspräsident Stephan Harbarth und zwei seiner Kollegen vor der Urteilsverkündung am Dienstag. Uli Deck/dpa

Bei wirklich jedem Sicherheitsgesetz strapazieren die Länder und der Bund die Grundrechte. Gut, dass das Bundesverfassungsgericht immer wieder einschreitet.

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Als das Bundesverfassungsgericht Ende 2023 über die nun für verfassungswidrig erklärten Paragrafen aus dem BKA-Gesetz verhandelt hat, gebrauchte Bundesinnenministerin Nancy Faeser den Begriff „Zeitenwende“. Selbstredend, um die Dringlichkeit polizeilicher Überwachung in einer Zeit voller Radikalisierungsbeschleuniger zu beschwören. Wer indes die Sicherheitsgesetzgebung seit 2001 verfolgte, der hat erlebt, wie die Politik von einer Zeitenwende zur nächsten getrieben wurde. Man nannte es anders, aber ob es nun der 11. September oder die Morde des NSU waren: Stets sollten die Gesetze zu lasch gewesen sein, immer wieder wurden Grundrechte eingeschränkt.

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