MeinungÜberwachung von Gefährdern:Wer absolute Sicherheit fordert, gefährdet die Freiheit der Bürger

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Kommentar von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Lesezeit: 1 Min.

Wer Personen überwachen will, bedarf dazu einer Rechtfertigung, und zwar vorher.
Wer Personen überwachen will, bedarf dazu einer Rechtfertigung, und zwar vorher. (Foto: Robert Haas/Robert Haas)

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Polizei nur Menschen observieren darf, von denen eine konkrete Gefahr ausgeht. Das klingt so kurz nach dem Attentat in Magdeburg erst einmal fahrlässig, ist aber richtig.

Sicherheit und Freiheit in eine Balance zu bringen, das ist im Staat der Grundrechte eine nie endende Gratwanderung. Ausschläge auf der einen oder anderen Seite können zum Absturz führen. Am deutlichsten sichtbar wird das Dilemma im Umgang mit Personen, die wegen ihrer Worte oder Taten als gefährlich gelten. Wie sehr darf man ihre Freiheit einschränken, zum Schutz der Allgemeinheit? Solche Fragen hat zuletzt der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt aufgeworfen, verursacht durch einen Mann, der zuvor vielfach Drohungen ausgestoßen hatte.

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