MeinungRechtsprechungÜberraschungsangriff aus Karlsruhe

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Kommentar von Wolfgang Janisch

Lesezeit: 3 Min.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit den Richtern Peter Müller, Doris König und Sibylle Kessal-Wulf (von links) hat im Dezember entschieden, dass die Bundestagswahl in Berlin in Teilen wiederholt werden muss.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit den Richtern Peter Müller, Doris König und Sibylle Kessal-Wulf (von links) hat im Dezember entschieden, dass die Bundestagswahl in Berlin in Teilen wiederholt werden muss. Uwe Anspach/dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 viele zentrale Fragen entschieden und dabei seine Rolle als Schiedsrichter erfüllt. Nur bei einem Thema hinterließ es den Eindruck einer gewissen Einseitigkeit.

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In den politischen Berichten aus Berlin hat im vergangenen Quartal ein Wort einen Anstieg erlebt wie der Dax in besten Zeiten. Das Bundesverfassungsgericht wurde zum Referenzpunkt einer Politik, die sich durch das Karlsruher Haushaltsurteil kräftig durchgewirbelt sah. Wer ein Beispiel gesucht hat für das Spannungsverhältnis zwischen Politik und Gericht - da war es.

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