Die Erkenntnis aus dem jüngsten Karlsruher Beschluss, dass in den turbulenten Pandemiejahren auch mal der falsche Gesetzgeber am Werk war, mag nicht ganz überraschend sein. Damals herrschte Handlungsdruck, über Gesetzgebungskompetenzen hat man erst hinterher nachgedacht. Dass nun das Bundesverfassungsgericht aber den Triage-Paragrafen für nichtig erklärt, weil der Bundestag dafür gar nicht zuständig war, kommt doch ein wenig überraschend. Ein kleiner Fingerzeig des Gerichts im Jahr 2021 - damals hatte es höchstselbst eine Triage-Regelung angemahnt, aber über die Zuständigkeitsfrage geschwiegen – hätte dem Bundestag ein komplexes Gesetzgebungsverfahren erspart.
MeinungPandemieDas Urteil Karlsruhes zur Triage ist unbefriedigend

Kommentar von Wolfgang Janisch
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Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Länder für zuständig, nicht den Bund. Darauf hätten sie mal früher hinweisen können. Und nicht nur das.
