Kemmerich-Wahl:Was Merkel aussprach

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Damals, in Südafrika: Bei einer Pressekonferenz am 6. Februar 2020 in Pretoria sprach Angela Merkel die Sätze, die das Verfassungsgericht nun moniert. (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Die Karlsruher Richter geben der AfD im Streit mit der früheren Kanzlerin Angela Merkel allen Ernstes recht. Dieses Urteil ist lebensfern.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Das Bundesverfassungsgericht, im Hauptberuf Hüter der Grundrechte, hat im Nebenamt für den politischen Betrieb eine nicht zu unterschätzende Aufgabe zu erfüllen: die des Schiedsrichters im Wettbewerb der Parteien. Die kleinen und mittleren Fouls der vergangenen Jahre, die dieser Schiri gepfiffen hat, waren von einer Bundesbildungsministerin namens Wanka und einem Bundesinnenminister Seehofer begangen worden, stets zu Lasten der AfD, die solche Einladungen zur Verfassungsklage niemals verstreichen lässt. Das Konstrukt, das Karlsruhe hierbei entworfen hatte, wirkt seltsam lebensfern: Im Hemd des Parteipolitikers sollte ein Minister deftig kritisieren dürfen, aber sobald er den Rock des hohen Amtes anlegt, sollte er sich selbst über die AfD nur in beamtenhafter Neutralität äußern dürfen. Zuletzt jedoch - als das Gericht 2020 über Horst Seehofers verbale Attacke auf die AfD zu urteilen hatte -, konnte man den Eindruck gewinnen, dass Karlsruhe die Redefreiheit von Regierungsmitgliedern gleichwohl hochhält.

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