Bundesverfassungsgericht:Warum die Masern-Impfpflicht rechtens ist

Bundesverfassungsgericht: Seit 2020 müssen Kinder und Jugendliche, die Kitas und Schulen besuchen, gegen Masern geimpft sein.

Seit 2020 müssen Kinder und Jugendliche, die Kitas und Schulen besuchen, gegen Masern geimpft sein.

(Foto: Imago/Science Photo Library/Imago/Science Photo Library)

Mit seiner Entscheidung definiert das Bundesverfassungsgericht präziser als bei der Covid-Impfung, wie stark Grundrechte zum Schutz der Schwachen eingeschränkt werden dürfen - und macht noch einmal klar, was Freiheit wirklich bedeutet.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Die Karlsruher Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Masern-Impfpflicht kam nicht überraschend. Dass Eingriffe wie die Injektion eines Impfstoffes zumutbar sind, diesen Gedanken hatte das Bundesverfassungsgericht bereits vor Monaten im Beschluss zur Corona-Impfung für medizinisches und Pflegepersonal formuliert. Damals ging es vor allem um pflegebedürftige Menschen, bei den Masern geht es um Babys, Schwangere und Immungeschwächte. Aber das Prinzip ist dasselbe: Die körperliche Integrität des Einzelnen kann eingeschränkt werden, um die Schwächsten in der Gesellschaft vor Krankheit zu schützen.

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