Die Karlsruher Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Masern-Impfpflicht kam nicht überraschend. Dass Eingriffe wie die Injektion eines Impfstoffes zumutbar sind, diesen Gedanken hatte das Bundesverfassungsgericht bereits vor Monaten im Beschluss zur Corona-Impfung für medizinisches und Pflegepersonal formuliert. Damals ging es vor allem um pflegebedürftige Menschen, bei den Masern geht es um Babys, Schwangere und Immungeschwächte. Aber das Prinzip ist dasselbe: Die körperliche Integrität des Einzelnen kann eingeschränkt werden, um die Schwächsten in der Gesellschaft vor Krankheit zu schützen.
Bundesverfassungsgericht:Warum die Masern-Impfpflicht rechtens ist
Mit seiner Entscheidung definiert das Bundesverfassungsgericht präziser als bei der Covid-Impfung, wie stark Grundrechte zum Schutz der Schwachen eingeschränkt werden dürfen - und macht noch einmal klar, was Freiheit wirklich bedeutet.
Kommentar von Wolfgang Janisch
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