Rechtsprechung:Die Grundgesetzlichen

Bundesverfassungsgericht gibt Klage gegen BND-Befugnisse statt

Neben dem Bundeskriminalamt setzt auch der Bundesnachrichtendienst (BND) die umstrittene Pegasus-Spionagesoftware ein.

(Foto: Uli Deck/dpa)

Das Bundesverfassungsgericht wird 70 Jahre alt. Es war schon einmal in besserer Verfassung. Ein Fazit zum Jubiläum.

Kolumne von Heribert Prantl

Ein Sprichwort sagt, dass man über Tote nur gut reden soll. Das Bundesverfassungsgericht ist aber glücklicherweise nicht tot, es hat nur Geburtstag, den siebzigsten. Deshalb darf man, bei allem Ruhm, den sich das Gericht verdient hat, auch die aktuelle Wahrheit sagen. Sie lautet: Das Gericht schwächelt ein wenig. Der Mut lässt nach, die Raffinesse der Entscheidungen schwindet, die Kraft zu politischer Wegweisung geht dahin. Daran ändert auch der vielgerühmte Beschluss zum Klimaschutz vom März dieses Jahres nichts. Das Gericht ruht sich aus auf den großen, ja gewaltigen Verdiensten, die es sich erworben hat. Kurz: Das Gericht ist zwar nicht in der Krise; aber es war schon mal in besserer Verfassung.

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Rechtsprechung: Heribert Prantl ist Autor und Kolumnist der Süddeutschen Zeitung.

Heribert Prantl ist Autor und Kolumnist der Süddeutschen Zeitung.

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