MeinungCorona-Aufbaufonds:Karlsruhe hätte die Klage gleich abweisen sollen

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Kommentar von Wolfgang Janisch

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Es muss nicht jede Klage von Europagegnern und Nationalkonservativen mit großem Aufwand vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden.
Es muss nicht jede Klage von Europagegnern und Nationalkonservativen mit großem Aufwand vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden. (Foto: imago stock&people/imago/Stockhoff)

Natürlich ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts richtig, angesichts der existenziellen Corona-Krise europäische Schulden zuzulassen. Zugleich aber zeigt das Urteil: Europapolitisch sind die Richter mit zu großem Eifer unterwegs.

Man hat sich in den vergangenen zehn Jahren schon daran gewöhnt, dass die großen europäischen Kriseninterventionen unter einem Karlsruhe-Vorbehalt standen. Beim Euro-Rettungsschirm wartete die Welt einen bangen Sommer lang auf die Antwort des Bundesverfassungsgerichts. Dann Mario Draghis fulminantes Rettungsversprechen, die EZB werde tun, was auch immer nötig sei: Es folgten zwei Runden in Karlsruhe (und eine in Luxemburg). Und beim jüngsten Anleihekaufprogramm der EZB kam es gar zum großen Crash zwischen Verfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof (EuGH). Die Dekade nach der Finanzkrise, sie war auch ein Karlsruher Jahrzehnt.

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