BundesverfassungsgerichtErst mal langsam

ARD und ZDF können weiter auf einen höheren Rundfunkbeitrag hoffen. Aber nicht mehr zum 1. Januar

Von Detlef Esslinger

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Nun ist es definitiv: Der Rundfunkbeitrag wird zum 1. Januar nicht um 86 Cent erhöht. Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge der öffentlich-rechtlichen Sender dazu abgelehnt. Die Entscheidung war erst ein paar Minuten alt, da surften bereits die Missverständnisse durchs Netz. Niemand braucht indes nun zu jubeln, dass ein höherer Rundfunkbeitrag sich damit erledigt habe. Und umgekehrt braucht niemand zu befürchten, die Richter betrieben gar das Geschäft der AfD.

Was bisher geschah: Im Landtag von Sachsen-Anhalt fand sich keine Mehrheit für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Der Staatsvertrag der 16 Bundesländer, der dies regelte, konnte damit nicht in Kraft treten. Die Öffentlich-Rechtlichen erhoben deshalb nicht nur Verfassungsbeschwerde, sondern stellten zudem Eilanträge. Nur letztere hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts nun verworfen. Jetzt schon den Beitrag erhöhen, und ihn womöglich im eigentlichen Verfahren doch wieder zurücksetzen? Ein solches Vor und Zurück wollten sie nicht riskieren.

Was die Richter jetzt nicht wagten, könnte später durchaus kommen. In ihrem Beschluss schrieben sie, angesichts der bisherigen Karlsruher Rechtsprechung sei ein Erfolg der Verfassungsbeschwerde "zumindest möglich". Wer nun jubelt, jubelt vielleicht ein bisschen früh.

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