Das Bundesverfassungsgericht hat eine paradox anmutende Entscheidung gefällt. Die Ausbildungsförderung für Studierende, kurz Bafög genannt, schafft Chancengleichheit für junge Menschen, sagt das Gericht, und zwar deshalb, weil der Zugang zur Hochschule nicht vom Kontostand der Eltern abhängt. Dieser Bewertung wird sich jeder anschließen – überraschend ist freilich die Konsequenz, die das Gericht gezogen hat: Einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Leistungen für Studierende gibt es trotzdem nicht. Bafög steht nicht im Grundgesetz.
Karlsruhe:Das Studium muss man sich halt leisten können
Bafög steht nicht im Grundgesetz, stellen die Richter fest, darum gibt es auch keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf. Eine schlechte Nachricht für ein Land, in dem Bildung die wichtigste Ressource ist.
Kommentar von Wolfgang Janisch
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