MeinungDemokratieRichter von Gnaden (auch) extremer Parteien? Es gibt einen anderen Weg

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Kolumne von Peter Müller

Lesezeit: 3 Min.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe steht im Verhandlungssaal.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe steht im Verhandlungssaal.
Uwe Anspach/dpa

Linkspartei und AfD können bei der Besetzung von Posten am Verfassungsgericht künftig mitreden. Denn es braucht eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, die es ohne sie nicht gibt. Das ist gefährlich.

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Populisten und Rechtsextreme verachten zwar den Rechtsstaat, versuchen aber zugleich, seine Strukturen für ihre Zwecke zu missbrauchen. So nutzt zurzeit die AfD im Thüringer Landtag ihre Sperrminorität, um die Berufung neuer Richter so lange zu blockieren, bis ihr Zugeständnisse bei der Besetzung von Landtagsposten gemacht werden. Zu befürchten ist, dass auf der Bundesebene Vergleichbares droht. Denn die Parteien der Mitte haben erstmals bei einer Bundestagswahl die Zweidrittelmehrheit verfehlt. Denkbar ist dies etwa bei der Wahl von Verfassungsrichterinnen und -richtern, die mit diesem Quorum je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat zu wählen sind.

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