Für eine Partei, die laut Verfassungsschutz ihre Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit hat, ist die AfD erstaunlich oft als Klägerin vor Gericht anzutreffen. Das mag manchmal querulatorische Züge haben, aber dieses Mal war es anders. Mit ihrer Organklage beim Bundesverfassungsgericht wollte die AfD-Bundestagsfraktion einen Anspruch auf Berücksichtigung bei den Vorsitzendenposten in den Ausschüssen des Parlaments durchsetzen. Das ist durchaus eine Frage, über die nachzudenken sich lohnt. Das Gericht hat einen solchen Anspruch mit dem leichtgewichtigen Argument abgelehnt, der Ausschussvorsitz sei nun mal kein Amt mit politisch relevanten Funktionen, sondern eher ein Organisationsjob. Formal betrachtet, ist das sicher richtig. Aber wer beobachtet hat, wie Marie-Agnes Strack-Zimmermann als Vorsitzende des Verteidigungsausschusses durchgestartet ist, der wird solche Posten als politisch bedeutsamer einstufen. Wer keinen abbekommt, hat fraglos einen Nachteil.
Bundestag:Wenn die AfD solche Posten will, muss sie sich Vertrauen verdienen
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Den Streit um den Vorsitz in den Parlamentsausschüssen hat die Partei beim Bundesverfassungsgericht verloren - zu Recht. Denn in den Ausschüssen wird politische Sacharbeit geleistet. Das verträgt sich nicht mit polarisierenden Vorsitzenden.
Kommentar von Wolfgang Janisch
Urteil in Karlsruhe:Die AfD hat keinen Anspruch auf Ausschussvorsitz
Die Bundestagsfraktion wollte durchsetzen, dass sie drei der 26 Gremien leiten darf, das Bundesverfassungsgericht lehnt die Klage ab: Wenn es um die Organisation der politischen Arbeit geht, dürfe sich der Bundestag selbst Regeln geben.
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