Pandemie:Die Ampelkoalition hat das Recht zu entscheiden - nicht, sich zu drücken

Coronavirus - Hannover

Ist es wieder Zeit für Ausgangssperren? Bund und Länder beraten am Nachmittag über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

(Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Das Verfassungsgericht erklärt die Bundesnotbremse und die Schulschließungen im Frühjahr für rechtens. Aber: Jetzt sind neue Entscheidungen bitter nötig - und die muss die Regierung fällen, nicht die Justiz. Wenn sie sich nur endlich traute.

Kommentar von Stefan Kornelius

Die Vakuumsregenten in Berlin haben in quälender Ausdauer die Beschlüsse des Grundrechtesenats des Bundesverfassungsgerichts abgewartet. Sie hätten es auch bleiben lassen können. So bemerkenswert klar und affirmativ die Entscheidungen zu den Kontaktbeschränkungen und zu den Schulschließungen aus dem vergangenen Frühjahr sind, so eindeutig ist auch die Botschaft des Gerichts: Die Pandemie jagt die Politik, und die Politik möge bitte Entscheidungen fällen. Verfassungsrechtlich bewerten lässt sich die Sache erst anschließend.

Die Bundesnotbremse war für dieses Frühjahr geschaffen worden. Im Licht der pandemischen Lage im April und der geringen Impfquote war sie angemessen und verhältnismäßig. Aber: All dies hat sich in diesem Herbst schon wieder geändert, die Impfquote ist gestiegen, ebenso die Infektionsrate. Welche Entscheidungen im Licht dieser neuen Zahlen angemessen und verhältnismäßig sind, das lässt sich nicht an einer vom Verfassungsgericht gebastelten Grundrechtsschablone ablesen. Für diese Entscheidung braucht es politische Tatkraft, Mut und auch eine gewisse Risikobereitschaft.

Der Notstand ist geklärt - zugunsten der Gesundheit

Wenn Grundrechte abgewogen und gar gegeneinander ausgespielt werden müssen, dann herrscht juristischer Notstand, der einen Rechtsstaat durchaus schütteln muss. Das ist nun passiert, das Verfassungsgericht hat gesprochen. Die höchste Instanz im Rechtssystem wägt in gebotener Sachlichkeit den Notstand ab und kommt zu einem klaren Ergebnis: Im Fall der Pandemie überwiegt das öffentliche Interesse am Schutz des Lebens und der Gesundheit (wozu auch ein funktionsfähiges Gesundheitssystem gehört).

Nachrichten zu Covid-19 - zweimal täglich per Mail oder Push-Nachricht

Alle Meldungen zur aktuellen Coronavirus-Lage in Deutschland und weltweit - im SZ am Morgen und SZ am Abend. Unser Nachrichten-Newsletter bringt Sie zweimal täglich auf den neuesten Stand. Kostenlose Anmeldung unter sz.de/morgenabend. In unserer Nachrichten-App (hier herunterladen) können Sie den Nachrichten-Newsletter oder unsere Eilmeldungen auch als Push-Nachricht abonnieren.

Die Richter sprechen von einem "Gemeinwohlziel von überragender Bedeutung". Derartig überragend, dass der Eingriff in andere Grundrechte - unter sehr vorsichtiger Abwägung und in zeitlicher Begrenzung - verhältnismäßig war. Man könnte es auch drastischer formulieren: Was nutzt etwa das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, wenn sich die Persönlichkeit vor lauter Fieber und Atemnot gar nicht mehr entfalten kann? Richtig ist aber auch dies: Das Gericht wird nicht müde zu betonen, wie gravierend die Einschränkungen sind - besonders wenn Schulen geschlossen werden.

Deswegen transportiert der Beschluss auch eine politische Botschaft: Regierung und Parlament haben nicht nur einen gewissen Spielraum zur Beurteilung einer derart dynamischen Situation. Sie stehen auch in der Verantwortung, "Konflikte zwischen hoch- und höchstrangigen Interessen trotz ungewisser Lage" zu entscheiden. Übersetzungshilfe für die Bald-Koalitionäre: Drückt euch nicht länger.

Genau das aber geschieht nun schon seit Wochen, selbst wenn alte und neue Regierung nun "informell" beieinandersitzen. Alte wie neue Akteure scheuen die Verantwortung. Deswegen noch einmal die Handreichungen des Gerichts: Entscheiden muss die gewählte Mehrheit, in diesem Fall der bereits konstituierte Bundestag, selbst wenn er noch keine Regierung gewählt hat. Für die Entscheidung sind die Fakten aus dem vergangenen Frühjahr nicht relevant, wichtig sind die momentan verfügbaren Informationen - also die deutlich höhere Impfquote, aber auch die drastisch gestiegene Infektionsrate und vor allem die Situation auf den Intensivstationen.

Die Zeit des Zauderns ist abgelaufen

All dies ergibt in Summe die Basis für die anstehenden Entscheidungen, und die kann nur heißen: Gesundheit und Leben stehen über den anderen Grundrechten, wenn deren Beschränkung zeitlich begrenzt und wohl begründet wird. Da mag die FDP noch so sehr den Freiheitsbegriff durch die Talkshows tragen und ausgerechnet ihr designierter Justizminister den Spruch aus Karlsruhe bedauern, da mag der nächste Kanzler noch so sehr die Entscheidungen in neue Gremien delegieren wollen - die Zeit des Zauderns ist abgelaufen.

Auch der Verweis auf die angebliche Entscheidungsfreiheit der Bundesländer ist am Ende kümmerlich. Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat, keine Föderation von Bundesländern. Die Systeme des Landes sind verzahnt, die Abhängigkeiten nicht zu trennen. Pendler fahren täglich zu Tausenden über die Grenzen der Bundesländer, Intensivpatienten werden von Süd nach Nord verlegt. Wer in Schleswig-Holstein wohnt, wartet nicht auf den verzweifelten Führungsappell des bayerischen Ministerpräsidenten, genauso wenig, wie sich die Infizierten im Kreis Bautzen von den Zahlen aus Dithmarschen beruhigen lassen.

Während sich also die Landkarte der Republik dunkelrot einfärbt, während das höchste Gericht für bestmögliche verfassungsrechtliche Klarheit sorgt, während die Nation wartet - fehlt nur noch die Erkenntnis der Ampelkoalition, dass nun alle Verantwortung bei ihr liegt. Olaf Scholz' Bekenntnis zur Impfpflicht ist da ein beherzter Anfang.

Zur SZ-Startseite
Fans on the tribune in the match FC BAYERN MÜNCHEN - ARMINIA BIELEFELD 1-0 1.German Football League on Nov 27, 2021 in M

SZ PlusCorona
:Pandemie der Ungeimpften

Eine neue Studie zeigt, wie Geimpfte auf das Infektionsgeschehen einwirken: Nicht besonders stark. Was sie dabei von Ungeimpften unterscheidet - und welche Rolle Impfdurchbrüche spielen.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: