Zu den Modernisierungsprojekten der Fortschrittskoalition, so nannte sich die Ampel einst, gehört die Reform des Unterhaltsrechts. Nach einer Trennung sollen die finanziellen Lasten des Unterhalts für die gemeinsamen Kinder "fairer" verteilt werden, verspricht Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Wer sich bei der Betreuung stärker engagiert, wird bei den Zahlungspflichten anteilig entlastet, und zwar auch dann, wenn die elterliche Arbeitsteilung nicht exakt hälftig erfolgt. Das ist eine längst überfällige Änderung, denn bisher krankt das allzu starre Regelwerk daran, dass es immer noch von der überkommenen Idee der alles bezahlenden Väter und der allein betreuenden Mütter geprägt ist. Das soll flexibler werden. Gut so.
Erziehung:Das Familienbudget wird in vielen Fällen sinken
Solange ein Elternpaar zusammen ist, stellen sich manche heikle Fragen noch nicht. Wohl aber im Fall der Trennung: Wer zahlt was, wer kümmert sich wann?
(Foto: IMAGO/Zoonar.com/Dasha Petrenko/IMAGO/Zoonar)Das neue Unterhaltsrecht fördert langfristig die Gleichberechtigung von Müttern und Vätern. Kurzfristig allerdings tun sich einige Tücken auf. Doch die Richtung stimmt.
Kommentar von Wolfgang Janisch
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