MeinungSchufa-UrteilEs geht nicht nur um Zahlen, es geht um Menschen

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Von Wolfgang Janisch

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Bonitätscheck der Schufa: Der BGH legte fest, wie lange die Wirtschaftsauskunftei Daten speichern darf – aber wurden die Rechte der Betroffenen ausreichend berücksichtigt?
Bonitätscheck der Schufa: Der BGH legte fest, wie lange die Wirtschaftsauskunftei Daten speichern darf – aber wurden die Rechte der Betroffenen ausreichend berücksichtigt? Sebastian Kahnert/Sebastian Kahnert/dpa

Der Bundesgerichtshof spricht sich einseitig zu Lasten jener aus, deren Kreditwürdigkeit infrage steht. Anderswo ist das Recht konsequenter.

Mit seinem Schufa-Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) Klarheit darüber geschaffen, wie lange Auskunfteien Informationen über finanzielle Fehltritte und Nachlässigkeiten von Verbrauchern aufbewahren dürfen. 36 Monate dürfen beispielsweise Daten von unbezahlten Rechnungen und ignorierten Mahnungen gespeichert werden. Wer schnell genug doch noch zahlt, kann die Frist halbieren, und wer in wirklich großen Nöten steckt, kann ausnahmsweise – vermutlich nur mit großer Mühe – eine noch schnellere Löschung durchsetzen. Eine rasche Bereinigung nach Zahlungseingang, die manche Gerichte für angezeigt hielten – sie ist vom Tisch.

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BGH-Urteil
:Schufa-Einträge müssen nach spätestens drei Jahren gelöscht werden

Die Karlsruher Richter bestätigen mit ihrer Entscheidung weitgehend die Praxis der Auskunftei Schufa bei nicht oder zu spät bezahlten Rechnungen. Unter bestimmten Umständen empfiehlt der Bundesgerichtshof allerdings kürzere Speicherfristen.

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