Mit seinem Schufa-Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) Klarheit darüber geschaffen, wie lange Auskunfteien Informationen über finanzielle Fehltritte und Nachlässigkeiten von Verbrauchern aufbewahren dürfen. 36 Monate dürfen beispielsweise Daten von unbezahlten Rechnungen und ignorierten Mahnungen gespeichert werden. Wer schnell genug doch noch zahlt, kann die Frist halbieren, und wer in wirklich großen Nöten steckt, kann ausnahmsweise – vermutlich nur mit großer Mühe – eine noch schnellere Löschung durchsetzen. Eine rasche Bereinigung nach Zahlungseingang, die manche Gerichte für angezeigt hielten – sie ist vom Tisch.
MeinungSchufa-UrteilEs geht nicht nur um Zahlen, es geht um Menschen

Von Wolfgang Janisch
Lesezeit: 1 Min.

Der Bundesgerichtshof spricht sich einseitig zu Lasten jener aus, deren Kreditwürdigkeit infrage steht. Anderswo ist das Recht konsequenter.
