Juristensprache ist manchmal sperrig, aber es geht auch anders. "Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt." Der Satz von großer Klarheit stammt vom Bundesarbeitsgericht, das einer Arbeitnehmerin eine Gehaltsnachzahlung von 14 500 Euro zugesprochen hat, plus 2000 Euro Entschädigung. Weil sie gleiche Arbeit geleistet hat wie der männliche Kollege, nur eben für weniger Lohn.
Lohngerechtigkeit:Frauen verdienen das Gleiche
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Eine Frau muss für die gleiche Tätigkeit das gleiche Gehalt bekommen wie ein Kollege, urteilt das Bundesarbeitsgericht. Es ist gut, dass die Justiz hier entschieden vorangeht - und womöglich ist das nur der Anfang.
Kommentar von Wolfgang Janisch
Geschlechtergerechtigkeit:Mach mal, Mann!
Sie wickeln, füttern und sind ihren Kindern irre nah. Theoretisch zumindest. Aber wer liest all die Bücher, die gerade über die "neuen" Väter erscheinen? Im echten Leben ist der Trend jedenfalls kaum zu spüren.
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