MeinungDemokratieDie AfD ist widerwärtig. Aber das reicht nicht für ein Verbot

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Kolumne von Peter Müller

Lesezeit: 3 Min.

Verbieten könnte man nur die Partei – die Wähler von Alice Weidel und Co. aber blieben.
Verbieten könnte man nur die Partei – die Wähler von Alice Weidel und Co. aber blieben. Soeren Stache/AP

Viele meinen, das Gutachten des Verfassungsschutzes helfe, um gegen die Partei vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Unser Autor hat die 1070 Seiten gelesen. Er kommt zu einem anderen Ergebnis.

Die AfD ist bundesweit gesichert rechtsextrem – so das Ergebnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz in seinem Gutachten. Ist angesichts dessen nicht zwingend ein Verbotsverfahren einzuleiten? Muss dies nicht jeder einfordern, der für „klare Kante gegen Nazis“ steht?

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Das Bundesverwaltungsgericht kassiert das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ ein. Aber es hält fest: Mit Menschenwürde und Demokratie ist das Konzept der „Remigration“ unvereinbar.

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