Die AfD ist bundesweit gesichert rechtsextrem – so das Ergebnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz in seinem Gutachten. Ist angesichts dessen nicht zwingend ein Verbotsverfahren einzuleiten? Muss dies nicht jeder einfordern, der für „klare Kante gegen Nazis“ steht?
MeinungDemokratieDie AfD ist widerwärtig. Aber das reicht nicht für ein Verbot

Kolumne von Peter Müller
Lesezeit: 3 Min.

Viele meinen, das Gutachten des Verfassungsschutzes helfe, um gegen die Partei vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Unser Autor hat die 1070 Seiten gelesen. Er kommt zu einem anderen Ergebnis.
