NS-Vergangenheit:Die Nazis im Bücherregal

Der wichtigste Gesetzeskommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch ist bis heute nach dem NSDAP-Mann Otto Palandt benannt. Wie bitte? Es ist höchste Zeit, noch einige Buchtitel mehr zu ändern.

Von Ronen Steinke

Übertreiben es die Gutmenschen jetzt ein bisschen? Muss das wirklich sein, dass die Namen von juristischen Standardwerken "gereinigt" werden? Dass man die historischen, NS-belasteten Gründungsherausgeber dieser Bücher tilgt? Einer der klügsten deutschen Rechtshistoriker, der im März verstorbene Michael Stolleis, war da skeptisch. "Die Löschung aller 'bösen' Namen mag vordergründig optisch-moralisch befriedigen", gab er zu bedenken: "Sie lässt diese Namen aber auch im Bewusstsein künftiger Generationen verschwinden."

Doch das ist falsch. Eine Umbenennung ist nötig. Seit Jahrzehnten heißt der wichtigste Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch nach dem NSDAP-Mann Otto Palandt. Der Grund dafür ist einzig und allein eine Ehrung. Der Verlag wollte 1938 einen Kotau vor dem NS-Regime machen. Dem Nazi wurde deshalb die Namenspatenschaft angetragen. Er musste dazu nichts beitragen. Das ist nicht Aufklärung, sondern Verklärung.

Zu Recht ist der juristische Fachverlag C. H. Beck dafür stark kritisiert worden. Geschichte soll man nicht ausradieren. Der Jurist Carl Schmitt zum Beispiel war ein Faschist. Seine Bücher muss man heute kritisch lesen, nicht canceln, denn die Auseinandersetzung bleibt nötig. Aber wer Nazi-Namen als vermeintliche Traditionsmarke nutzt, ehrt die Falschen.

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