Irren ist nicht nur menschlich, irren ist auch staatlich. Verrechnet sich das Finanzamt und man bekommt mehr Geld zurück, als einem eigentlich zusteht, gilt daher: herzlichen Glückwunsch! Der Steuerzahler darf die irrtümliche Rückerstattung behalten. Das gilt sogar, wenn das Finanzamt Einkünfte in Höhe von einer Million D-Mark (der Fall ist etwas älter) aus Versehen als Verluste berechnet.
Sozialpolitik:Das Bürgergeld ist etwas zu hoch, aber das Problem löst sich von allein
Als die Koalition die Regelsätze erhöhte, ging sie von einer weiter steigenden Inflation aus. Die FDP moniert daher zu Recht, dass zu viel Geld ausbezahlt wird. Doch eine Kürzung wäre unangemessen.
Kommentar von Bastian Brinkmann
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