Es bleibt bitter, so knapp gescheitert zu sein. 9529 Stimmen fehlten dem BSW zum Einzug in den Bundestag – so wenige Stimmen entschieden darüber, ob die junge Partei sich im Bundestag etablieren konnte oder ob ihr der Stecker gezogen wurde. Niemand kann es der Gründerin Sahra Wagenknecht verdenken, dass sie alle Möglichkeiten des Rechtsstaats nutzt, doch noch eine Neuauszählung zu erreichen. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags aber hat weder Fehler noch Verstöße bei der Wahl entdeckt und das Ansinnen abgelehnt; dessen Plenum dürfte sich dem anschließen – woraufhin das BSW eine Beschwerde in Karlsruhe einlegen will. Völlig legitim, völlig in Ordnung.
MeinungBundestagswahlDas BSW soll den Rechtsstaat nutzen, aber aufhören, Geschichten zu erzählen

Kommentar von Detlef Esslinger

Es ist völlig in Ordnung, dass die junge Partei versucht, über das Bundesverfassungsgericht noch eine Neuauszählung der Stimmen vom Februar zu bewirken. Aber was soll das weitere Gerede von Wagenknecht und Co.?
