Aktuelles LexikonWahlanfechtung

Sie prüft jetzt, die Wahl anzufechten: Sahra Wagenknecht am Montag in der Bundespressekonferenz.
Sie prüft jetzt, die Wahl anzufechten: Sahra Wagenknecht am Montag in der Bundespressekonferenz. (Foto: John MacDougall/AFP)

Welche Möglichkeiten es gibt, wenn man meint, um einen Sitz im Parlament gebracht worden zu sein. So wie nun das Bündnis Sahra Wagenknecht.

Von Detlef Esslinger

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat angekündigt, eine Anfechtung der Bundestagswahl zu prüfen. Es war am Sonntag um 13 435 Stimmen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Zur Begründung führte Wagenknecht an, dass viele Deutsche, die im Ausland leben, die Wahlunterlagen nicht rechtzeitig bekommen haben und deshalb ihre Stimme nicht abgeben konnten. 210 000 Auslandsdeutsche hatten sich diesmal ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dass es Pannen beim Versand der Unterlagen gab, ist bekannt; unklar ist jedoch, wie viele. Über eine Anfechtung der Wahl entscheidet zunächst der neunköpfige Wahlprüfungsausschuss des Bundestags, anschließend das Parlament insgesamt. Hat die Anfechtung keinen Erfolg, gibt es die Möglichkeit, Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Das entscheidende Kriterium ist, ob nach aller bisheriger Erfahrung eine Partei durch eine Panne um Mandate gebracht wurde. Eine Panne etwa in Niederbayern würde sich zulasten der Linken kaum auswirken, zulasten der CSU schon eher. Und welche Folge hat eine Panne bei den Auslandsdeutschen fürs zum ersten Mal angetretene BSW? Das wäre in einem Wahlprüfungsverfahren zu klären.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: