Aktuelles Lexikon:Bestpreisklausel

Klingt nach einem guten Geschäft für die Kunden, tatsächlich aber sichert sich damit vor allem Booking.com den günstigsten Preis.

Von Sonja Salzburger

Wo finden Reisende die besten Zimmerpreise? An dieser Frage entzündet sich in der Hotellerie seit Jahren Streit. Ginge es nach der Buchungsplattform Booking.com, dann natürlich bei dem Unternehmen aus den Niederlanden. Mit der sogenannten Bestpreisklausel hat die Firma Hotelbetreibern jahrelang verboten, ihre Zimmer selbst günstiger anzubieten. So sollte verhindert werden, dass preisbewusste Reisende das Portal lediglich für ihre Recherche nutzen, um anschließend direkt beim Hotel ein Zimmer zu reservieren. Für Hoteliers lohnt sich der Direktvertrieb mehr, weil sie sich dann die durchschnittliche Provision von 15 Prozent sparen, die bei Booking fällig wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Bestpreisklausel im Mai 2021 gekippt. Das Bezirksgericht Amsterdam wollte nun vom Europäischen Gerichtshof wissen, ob es sich bei der Klausel um eine notwendige Nebenabsprache handeln könnte, die vom Kartellrecht gedeckt sei. Dies hat der EuGH verneint. Bestimmte Vereinbarungen können allerdings vom Kartellverbot freigestellt werden, wenn der betroffene Anbieter auf dem relevanten Markt weniger als 30 Prozent Anteile hat. Ob dies bei Booking.com der Fall ist, muss jetzt das niederländische Gericht prüfen. 2023 hatte Booking.com Schätzungen zufolge europaweit einen Marktanteil von mehr als 60 Prozent. In Deutschland sind gut 90 Prozent der Hotels auf der Plattform registriert.

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