Gute Nachricht für deutsche Hotelbetreiber: Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs steigen ihre Chancen auf Schadenersatz, weil sie von Booking.com jahrelang gezwungen wurden, ihre Zimmer nirgendwo günstiger anzubieten als auf ebendieser Buchungsplattform. Diese Praxis hatte der Bundesgerichtshof bereits 2021 für rechtswidrig erklärt. Doch argumentierte das niederländische Unternehmen weiterhin, hierbei handele es sich um eine Absprache, die mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar sei – um etwa zu unterbinden, dass Reisende Booking nur als Vergleichsportal nutzen und dann direkt bei den Hotels buchen. Das hat der EuGH nun verneint – und der Buchungsplattform damit ihr wichtigstes Argument im Rechtsstreit mit den Hoteliers aus der Hand geschlagen.
Reisemarkt:Das Urteil gegen Booking.com ist ein Gewinn für Hoteliers und Reisende
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Die Preisvorgaben der Buchungsplattform sind laut Europäischem Gerichtshof nicht vereinbar mit dem Kartellrecht.
Kommentar von Sonja Salzburger
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