Süddeutsche Zeitung

Dieselklagen:Kaufen auf eigene Gefahr

Audi-Kunden werden vom Bundesgerichtshof im Stich gelassen. Die Richter machen es dem Vorstand einfach.

Von Wolfgang Janisch

Hätte es noch eines Belegs bedurft, dass die Haftungsvorschriften im Autoland Deutschland für die Aufarbeitung des Dieselskandals nicht wirklich tauglich sind, dann hat der Bundesgerichtshof ihn nun erbracht. Nach einem neuen Urteil haftet Audi nicht für den Verkauf von Autos mit unzulässiger Abschalteinrichtung, anders als VW. Oder jedenfalls ist es sehr viel komplizierter, die VW-Tochter schadenersatzpflichtig zu machen - obwohl Audi denselben Motorentyp verwendet hat.

Das liegt auch an der Zauderhaftigkeit des BGH, der den Audi-Klägern nicht dieselben Beweiserleichterungen zugesteht wie bei VW. Vor allem aber illustriert der Fall, dass das auf persönliche Verantwortlichkeit gemünzte deutsche Deliktsrecht eine stumpfe Waffe ist, wenn es gilt, Unternehmen für gezielte Manipulationen wie im Dieselskandal haftbar zu machen. Der Kläger hätte vor Gericht beweisen müssen, dass der Audi-Vorstand ihm ganz bewusst einen stinkenden Diesel verkauft hat. Dass das Wissen um die rechtswidrig manipulierten Motoren im Unternehmen vorhanden war, genügt demnach nicht. Das ist eine Einladung an Vorstandsvorsitzende, sich hinter Ingenieuren oder Verkaufsleitern zu verschanzen. Der Vorsatz, den es nachzuweisen gilt, versickert irgendwo im Konzern. Ein Gesetz, das Kunden schützt, sieht anders aus.

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