MeinungSenioren:Freiheit, auch im Alter

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Kolumne von Heribert Prantl

Lesezeit: 4 Min.

Ein guter Betreuer ist eine Stütze, wenn jemand selbst manche Dinge nicht mehr kann.
Ein guter Betreuer ist eine Stütze, wenn jemand selbst manche Dinge nicht mehr kann. (Foto: Norbert SCHMIDT via www.imago-images.de/imago images/Norbert Schmidt)

Die Reform des Betreuungsrechts soll den Willen von betreuten Menschen stärken. Doch die Selbstbestimmung verlangt nicht nur Paragrafen, sondern auch Zustände, in denen sich die Selbstbestimmung realisieren lässt.

Wieder ein Versuch. Das neue Gesetz ist wieder ein Versuch, alte und gebrechliche Menschen mit Paragrafen zu streicheln. Am 1. Januar tritt die Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Es ist ein Recht für die Menschen, die hilfebedürftig in Heimen oder zu Hause leben, und die ihre eigenen Angelegenheiten, wie das die Juristen formulieren, krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr so recht "besorgen" können. Für sie wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt, der ihre persönlichen Dinge und ihre Vermögensangelegenheiten regelt. Nach dem neuen Recht soll dabei der Wille des betreuten Menschen viel stärker als bisher berücksichtigt werden, und zwar auch dann, wenn dessen Wünsche dem Betreuer nicht unbedingt vernünftig erscheinen.

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