Wann ist ein Jurist, eine Juristin geeignet, am Verfassungsgericht über grundlegende Fragen des Zusammenlebens zu entscheiden? Dann, wenn sie ohne Umwege Karriere gemacht hat? Wenn sie keine Ecken und Kanten hat und Kritik teflongleich abperlen lässt? Oder wäre es nicht interessanter, am Verfassungsgericht jemanden sitzen zu haben, der Erfahrung mit den großen Trennlinien der Gesellschaft hat? So jemand könnte eine Idealbesetzung sein.
MeinungBerlin:So stellt sich der Rechtsstaat selbst infrage

Kommentar von Annette Ramelsberger
Lesezeit: 1 Min.

Seda Başay-Yıldız wird nun doch nicht Richterin am Verfassungsgericht der Hauptstadt. Warum? Wegen der CDU. Und weil sie ihre Arbeit als Anwältin gemacht hat.

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