MeinungBerlinDas Urteil gegen den Ex-Stasi-Offizier ist ein wichtiges Signal an die Täter von damals

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Kommentar von Verena Mayer

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Mord verjährt nicht: das Landgericht Berlin vor seinem Urteilsspruch gegen einen früheren Stasi-Mann aus Leipzig.
Mord verjährt nicht: das Landgericht Berlin vor seinem Urteilsspruch gegen einen früheren Stasi-Mann aus Leipzig. Sebastian Gollnow/dpa

Das Landgericht verurteilt einen 80-Jährigen, weil er 1974 einen Polen an der innerdeutschen Grenze erschoss. Und macht damit klar: Die Geschichte ist noch nicht zu Ende.

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Wer noch eine Begründung dafür braucht, wozu es das Stasi-Unterlagen-Archiv gibt und warum dort in unermüdlicher Fitzelarbeit geschreddertes Papier zusammengesetzt wird – der hat sie am Montag in Berlin erhalten. Da wurde ein früherer Stasi-Offizier wegen Mordes verurteilt, weil er 1974 einen polnischen Staatsbürger am Grenzübergang Friedrichstraße hinterrücks erschossen hat. Auf seine Spur war man 2016 durch eine Liste mit zwölf Namen gekommen, die das Stasi-Unterlagen-Archiv aufgetan hatte: Die darauf genannten Männer waren von der DDR-Führung ausgezeichnet worden, weil sie 1974 nach einer angeblich „schweren Grenzprovokation“ einen Mann „unschädlich“ gemacht hatten.

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