Schlaf ist gesund. Schlaf ist ein lebensnotwendiger und erholsamer Zustand; das ist bei Mensch und Tier so. Wenn das Recht schläft, ist das anders. Wenn das Recht schläft, dann fragt man sich, ob es überhaupt noch lebt, ob es überhaupt noch gilt – zumal dann, wenn es schon seit Jahrzehnten schläft. Das Recht, von dem diese Kolumne handelt, schläft schon, seitdem es existiert, seit 1949. Es ist aber nicht irgendein mediokres, nebensächliches Recht. Es steht an bester Stelle im Grundgesetz, ganz weit vorn, da, wo die Grundrechte stehen, es ist also Verfassungsrecht. Es handelt sich um einen Artikel, der den Müttern und Vätern des Grundgesetzes besonders wichtig war. Es handelt sich um den Artikel 15, der von der „Vergesellschaftung“ handelt: Grund und Boden (das meint auch Wohnungen), Naturschätze und Produktionsmittel können laut Grundgesetz „in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt“ werden – gegen Entschädigung natürlich.
MeinungVergesellschaftungIn Berlin findet ein wegweisendes Experiment statt, um den Mietwahnsinn zu stoppen

Kolumne von Heribert Prantl
Lesezeit: 4 Min.

Kann ein Volksentscheid in der Hauptstadt viele Zigtausend Wohnungen der Spekulation entziehen? Eine Grundlage dafür liefert jedenfalls Artikel 15 des Grundgesetzes.
