Lexikon:Beitragsbemessungsgrenze

Eine wunderbar komplexe Rechengröße des deutschen Sozialstaats.

Von Bastian Brinkmann

Wenn vom üppigen Brutto das karge Netto übrig bleibt, schimpfen viele aufs Finanzamt. Wie hat die Steuer wieder zugeschlagen! Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Neben den Steuern müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch Sozialabgaben leisten. Die finanzieren die Rente, die gesetzliche Krankenversicherung, die Pflegekasse und die Arbeitslosenversicherung. Je mehr man verdient, desto mehr Steuern zahlt man prozentual. Die Sozialabgaben funktionieren anders, der Prozentsatz ist für alle gleich – bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Sie deckelt die Sozialabgaben. Die historische Begründung dahinter, die man teilen oder ablehnen kann: Es soll einen gewissen Zusammenhang geben zwischen dem, was der Einzelne in ein staatliches Sicherungssystem einzahlt, und dem, was er dann herausbekommt. Und der Deckel begrenzt auch die Ausgaben, sonst bekämen die Höchstverdiener enorme Renten. Diesen direkten Bezug gibt es im Steuersystem nicht. Radfahrende Steuerzahler müssen damit leben, dass von ihrem Geld Autobahnen gebaut werden. Bei Sozialabgaben dagegen bekommt man für jede Zahlung beispielsweise an die Rentenkasse individuell ausgerechnete Ansprüche, wenn man selbst später Rentner ist. Weil die Löhne nach der hohen Inflation zuletzt stark gestiegen sind, soll auch die Beitragsbemessungsgrenze 2025 deutlich heraufgesetzt werden. Darüber gibt es nun politischen Streit.

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