Aktuelles LexikonBeitragsbemessungsgrenze

Deutschlands Krankenkassen finanzieren sich je zur Hälfte aus den Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Deutschlands Krankenkassen finanzieren sich je zur Hälfte aus den Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. (Foto: Jens Kalaene/Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa)

Lang, sperrig, wichtig, aber wer kann schon sagen, was er bedeutet? Über einen Fachbegriff des Sozialstaats.

Von Roland Preuß

Im beeindruckenden Kanon der Fachbegriffe des deutschen Sozialstaats zeichnet sich die Beitragsbemessungsgrenze durch eine Besonderheit aus: Sie ist lang und sperrig, wird aber trotzdem recht häufig verwendet. So nun wieder vom kommissarischen SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf. Dieser hat in der Bild am Sonntag vorgeschlagen, die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung anzuheben, um die Finanzlage vieler Krankenkassen zu entspannen. Die Sozialkassen für Rente, Arbeitslosigkeit und Krankheit finanzieren sich im Wesentlichen durch die Beiträge von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und zum Teil auch Rentnern und Selbständigen. Dafür müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte einen bestimmten Prozentsatz des Lohnes abführen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt diese Höhe an. Wer mehr verdient, muss davon nichts mehr in die Sozialversicherung zahlen. Bei der Krankenversicherung liegt die Grenze dieses Jahr bei 5512,50 Euro im Monat. Würde man sie anheben, so müssten Beschäftigte, die mehr verdienen, auch von diesem Teil des Bruttolohns Beiträge zur Krankenversicherung abführen.

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