Es gäbe die Möglichkeit, die AfD davon abzuhalten, im bayerischen Kommunalwahlkampf anzutreten. Aber die zuständigen staatlichen Stellen – Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat – haben sich bislang dagegen entschieden, das dafür nötige Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu starten. Es gäbe auch die Möglichkeit, den warmen Strom des Geldes zu stoppen, der an diese Partei fließt, Millionen Euro aus Steuermitteln jedes Jahr. Aber auch hier: Die Zuständigen zögern. Es gäbe dann noch die Möglichkeit, zumindest bei dem AfD-Chefagitator Björn Höcke die politischen Grundrechte für „verwirkt“ zu erklären, der Artikel 18 des Grundgesetzes sieht ein solches Verfahren vor dem Verfassungsgericht vor. Jedoch: Auch diesen Antrag haben Bundestag, Bundesregierung und die thüringische Landesregierung bislang nicht stellen wollen.
MeinungWahlkampfBjörn Höcke muss reden dürfen

Kommentar von Ronen Steinke
Lesezeit: 2 Min.

Der Staat scheut sich, einen Verbotsantrag gegen die AfD zu stellen. Er scheut sich auch, ihrem Thüringer Agitator die politischen Grundrechte nehmen zu lassen. Da sollten Bürgermeister es sich nicht anmaßen, ihm ihre Stadthallen vorzuenthalten.

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