Ballstädt-Prozess:Wenn Neonazis triumphieren

Ballstädt-Prozess in Erfurt

Einer der Hauptangeklagten sollte eigentlich drei Jahre und sechs Monate im Gefängnis sitzen - jetzt kam er mit einer Bewährungsstrafe davon.

(Foto: Martin Schutt/dpa)

Rechtsextreme Schläger kommen in Thüringen mit einer Bewährungsstrafe davon. Es gab einen Deal - die Folgen sind verheerend.

Kommentar von Antonie Rietzschel

Die Bewährungsstrafen für die rechtsextremen Schläger im Ballstädt-Prozess sind skandalös. Und sie sind das bestmögliche Ergebnis eines Verfahrens, das deutschlandweit für Diskussionen gesorgt hat. Skandalös ist, dass mehrfach vorbestrafte Neonazis glimpflich mit einem brutalen Überfall davongekommen sind. Bestmöglich ist das Urteil angesichts der verstrichenen Zeit und der Schwierigkeiten der Justiz, ihnen die Tat nachzuweisen.

Sie waren vermummt, als sie in der Nacht des 8. Februar 2014 im thüringischen Ballstädt eine feiernde Kirmesgesellschaft verprügelten. Die Opfer setzten Hoffnung in den Rechtsstaat, erlebten aber eine Justiz, die schwerwiegende Fehler machte und das Verfahren verschleppte. Der Bundesgerichtshof hob ein erstes Urteil nach erfolgreicher Revision auf, weil die Beweise für eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung nicht ausreichten.

Als das Landgericht den Prozess Mitte Mai neu aufrollte, zeigte sich, worauf das Ganze hinauslaufen würde. Die Staatsanwaltschaft hatte mit den Angeklagten einen Deal ausgearbeitet: Die Schläger sollten Bewährungsstrafen erhalten, wenn sie umfassende Geständnisse ablegten. Solche Absprachen sind bei Strafprozessen nicht unüblich, im Ballstädt-Verfahren waren sie unumgänglich. Die Folgen sind jedoch verheerend.

Neonazis triumphieren. Dabei hat sich das rot-rot-grün regierte Thüringen dem Kampf gegen Rechtsextremismus verschrieben. Dieser Kampf scheint zuweilen an den Staatsanwaltschaften und Gerichten zu scheitern. Forschungseinrichtungen, Verbände und Anwälte, die Opfer rechtsextremer Gewalt vertreten, vermuten schon länger einen Systemfehler. Nach einem Neonazi-Überfall auf das Autonome Jugendzentrum Erfurt mussten sich von neun ermittelten Tätern nur zwei vor Gericht verantworten. Ein Angeklagter wurde freigesprochen, das Verfahren gegen den anderen eingestellt. Und das Verfahren zu einem Übergriff auf zwei Jugendliche stellte das Amtsgericht in Nordhausen nach sechseinhalb Jahren wegen überlanger Verfahrensdauer ein.

Das Gericht meint, die Kirmesfeier sei unpolitisch gewesen, deshalb sei es der rechte Überfall auch

Seit dem Überfall auf die Kirmesgesellschaft in Ballstädt sind sieben Jahre und vier Monate verstrichen. Und am Ende wollten weder Staatsanwaltschaft noch Landgericht ein politisches Motiv erkennen, sondern einen Akt der Selbstjustiz für ein eingeworfenes Fenster. Eine Kirmesfeier sei eine unpolitische Veranstaltung, so die schlichte Argumentation. In der Urteilsbegründung des Gerichts geraten die Angreifer zu einer vom Alkohol enthemmten Truppe.

Dabei gab es auch in Ballstädt eine Vorgeschichte. Dorfbewohner hatten sich mit Demonstrationen und Konzerten gegen die Neonazis gewehrt. Die Stimmung im Ort war schon vor dem Überfall aufgeheizt. Das zerbrochene Fenster erschien den Rechtsextremen als Anlass zum Zuschlagen. Die Angreifer wurden zusammengerufen, weil es angeblich Stress mit Linken gab.

Schaut die Justiz bisweilen nicht genau genug hin? Wer eine solche Frage stellt, offenbart kein fragwürdiges Demokratieverständnis, wie es die Vorsitzende Richterin den Medien und der Nebenklage bei der Urteilsverkündung vorgeworfen hatte. Wer eine solche Frage stellt, greift auch nicht per se den Rechtstaat an. Er oder sie wünscht sich lediglich eine Debatte. Auch innerhalb der Justiz.

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