Aktuelles Lexikon :Bafög

Fördergesetz für sozial oder finanziell benachteiligte Studierende, soeben reformiert.

Von Majd El-Safadi

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz Bafög genannt, trat am 1. September 1971 in Kraft. Beantragen können es neben Studierenden auch Schüler und Auszubildende. Besonders für Personen aus einkommensschwachen Familien ist es gedacht. In der Begründung des Gesetzentwurfes vom März 1971 heißt es: „Der soziale Rechtsstaat ist verpflichtet, durch Gewährung individueller Ausbildungsförderung auf eine berufliche Chancengleichheit hinzuwirken.“ Zuletzt gab es Diskussionen über eine BAföG-Novelle, die ursprünglich keine Erhöhung der Regelsätze vorsah. Historisch ist das ein Muster. Signifikante Erhöhungen gab es nach 2001 nicht, weshalb die Zahl der Geförderten ab 2006 wieder sank. 2007 brachte die große Koalition eine Anhebung der Fördersätze auf den Weg, 2010 folgte eine leichte Erhöhung der Bedarfssätze. Danach Jahre des Stillstandes, bis es 2016 wieder mehr Bafög-Geld gab. Die Gefördertenquote sinkt seit Jahren, auf mittlerweile unter zwölf Prozent. Im Jahr 2022 wurden 419 000 Personen gefördert, ein Rückgang um 2,5 Prozent gegenüber 2021. Hindernisse für eine Förderung sind: Regelstudienzeit überschritten, Fachwechsel, Leistungsbescheinigungen nicht erbracht oder Angst vor Schulden.

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