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Im Siegesrausch im Autokorso, das ist erlaubt – aber nüchtern.
Im Siegesrausch im Autokorso, das ist erlaubt – aber nüchtern. Florian Schuh/dpa-tmn

Ausdruck ausgelassener Freude, gerne nach gewonnenen Fußballspielen, in Deutschland natürlich gewissen Regeln unterworfen.

Von Joachim Käppner

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Vorsicht, Ihr Feierbiester! Freudenbekundungen nach Siegen der eigenen Mannschaft unterliegen auch während des Europameisterschaftsfiebers juristischen Beschränkungen, wie der ADAC warnt: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind zum Beispiel „Autokorsos nicht erlaubt, weil unnötiger Lärm und unnützes Hin- und Herfahren verboten sind. Dafür kann es sogar ein Bußgeld von 80 bis 100 Euro geben“. In Kolonne fahnengeschmückt, schreiend und hupend durch die Stadt zu fahren – eine Tradition, die besonders im Mittelmeerraum verbreitet ist und sich auch in Deutschland wachsender Beliebtheit bei Sportereignissen oder Hochzeiten erfreut – verstößt also gegen das Gesetz. Allerdings drückt die Polizei oft beide Augen zu, wenn die Teilnehmer des Korsos wenigstens einige Grundregeln beachten: Man darf nicht auf der Motorhaube oder dem Dach eines fahrenden Autos sitzen, etwa um besser die Flagge schwingen zu können. Und wehe, die Feiergesellschaft ist nicht angeschnallt, das darf sie nur, wenn der Wagen im Schritttempo fährt. Und Alkohol, Freunde, bleibt am Steuer streng begrenzt wie eh und je. Nun, man wird sehen, ob sich der rollende Partyspaß zügeln lässt.

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