Ausländische Pflegekräfte:Endlich Mindestlohn. Und jetzt?

Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts sind noch lange nicht alle Probleme gelöst.

Von Rainer Stadler

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ausländische Haushaltskräfte, die in Deutschland alte Menschen pflegen, künftig Anspruch auf den Mindestlohn haben. Dass dies über Jahrzehnte hinweg nicht der Fall war, dass Pflegekräfte aus Polen, Bulgarien, Rumänien oder der Ukraine ihre Arbeit oft in prekären Verhältnissen verrichten mussten, ist ein Skandal. Insofern war das Urteil überfällig.

Doch das ist nicht genug. Denn was bedeutet es in letzter Konsequenz, wenn diese Haushaltskräfte, die oft mit den pflegebedürftigen Menschen unter einem Dach leben, künftig nach deutschem Recht behandelt und bezahlt werden? Viele, gerade ärmere Familien, werden sich diese Hilfen kaum noch leisten können. Hier muss die Allgemeinheit helfen, und das heißt: steigende Pflegebeiträge oder ein höherer Zuschuss aus der Steuerkasse.

Zum Zweiten müsste in vielen Fällen - wenn auch die deutschen Arbeitszeitgesetze eingehalten werden sollen - die Betreuungsleistung, die bis dato eine Pflegerin erledigte, eigentlich auf drei oder vier Kräfte verteilt werden. Dieses Problem, von dem wegen des Pflegemangels bisher niemand weiß, wie es zu lösen ist, lässt sich nun nicht länger ignorieren. Es bleiben also viele offene Fragen zur häuslichen Pflege - und keine Alternative. Denn die Heime sind bereits überfüllt.

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