Hilfe zur Selbsttötung bleibt in Deutschland weiterhin im rechtlichen Graubereich. Im Bundestag sind am Donnerstag zwei Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid gescheitert - drei Jahre nachdem das Bundesverfassungsgericht das seit 2015 bestehende Verbot sogenannter geschäftsmäßiger Sterbehilfe gekippt hatte.
Sterbehilfe-Gesetz:Auch hier kein Grund zur Eile
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Es ist gut, dass im Bundestag keiner der beiden Entwürfe zum assistierten Suizid eine Mehrheit fand. Nicht nur aus inhaltlichen Gründen.
Kommentar von Annette Zoch
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