Die Grundidee eines staatlichen Strafrechts ist, dass nicht die unmittelbar Geschädigten einer Straftat selbst ihre Rechnungen begleichen, mit pochenden Adern und Rachegelüsten, sondern dass ihnen eine neutrale Instanz dies abnimmt. Sachlich, distanziert und dazu fähig, größere Prinzipien hochzuhalten. Was aber geschieht, wenn dieser Geschädigte und der Staat einfach identisch sind, das erlebt man in den seltenen Fällen, in denen sich ein Staat einen echten oder vermeintlichen Spion oder Verräter vorknöpft. Die mäßigende Wirkung der Distanz entfällt. Schnell wird es brachial. Auch in einem Rechtsstaat wie den USA.
MeinungJustizDie Zumutung für Julian Assange geht weiter

Kommentar von Ronen Steinke
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Der Gründer von Wikileaks wird vorläufig nicht von Großbritannien an die USA ausgeliefert. Das ist gut. Aber ein klares Wort der Justiz in London wäre überfällig.
