Artenschutz:Im Zweifel gegen den Wolf

Vor dem kleinen Amtsgericht in Potsdam wurde ein großes Thema verhandelt: Können wir mit dem Wolf zusammenleben?

Von Jan Heidtmann

Der Konflikt, der am Montag vor dem Amtsgericht Potsdam verhandelt wurde, ist vermutlich ziemlich genauso alt wie die Menschheit. Dem Wolf, um den es hier ging, ist der Homo sapiens jedenfalls seit Jahrhunderten in herzlicher Feindschaft verbunden. Das führte dazu, dass die Tiere hierzulande nahezu ausgerottet wurden. Heute bekommt, wer einen Wolf tötet, es immerhin auch mal mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Das ist für sich schon ein großer Fortschritt.

Im Potsdamer Fall betraf es einen 61-jährigen Niederländer, der im Januar 2019 in Brandenburg auf der Jagd einen Wolf erschoss. Dieser habe seine Hunde attackiert, behauptet der Schütze; der Deutsche Jagdverband stilisierte den Fall zum Präzedenzfall. Das Amtsgericht war bereit, den Fall gegen eine Geldauflage einzustellen - der Verband aber hielt den Jäger davon ab, man wollte unbedingt einen Freispruch. Jäger begreifen sich ja oft als Artenschützer, im Potsdamer Fall wollten sie, dass die Justiz sie in dieser Haltung bestärkt.

Und, in der Tat, das Gericht hat den Jäger aus den Niederlanden freigesprochen. Es sei nicht zweifelsfrei zu widerlegen, dass er aus einem Notstand heraus geschossen habe. Aber bis das Verhältnis zwischen Mensch und Wolf geklärt ist, werden noch viele der Tiere erschossen und viele Prozesse ausgetragen werden.

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