MeinungAntisemitismus:Ein Gericht, das sich mit Vermutungen zufriedengibt

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Kommentar von Jan Heidtmann

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Beim Prozessauftakt vor zehn Tagen: der Angeklagte Mustafa A. mit seinem Anwalt im Amtsgericht Tiergarten.
Beim Prozessauftakt vor zehn Tagen: der Angeklagte Mustafa A. mit seinem Anwalt im Amtsgericht Tiergarten. (Foto: Bernd von Jutrczenka/Bernd von Jutrczenka/dpa)

Mustafa A. hat in Berlin den jüdischen Studenten Lahav Shapira krankenhausreif geschlagen. Dafür soll er nun drei Jahre in Haft. Zum Motiv liefert der Richter eine Frage.

Der Prozess um den jüdischen Studenten Lahav Shapira ist vorerst abgeschlossen, der Fall ist es nicht. Es spricht viel dafür, dass der Angeklagte Mustafa A. nun Berufung gegen die verhängte Haftstrafe von drei Jahren einlegen wird. Der Richter selbst sprach wegen des als klar erkannten antisemitischen Motivs des Täters von einem „drakonischen“ Urteil. Es solle ein Signal senden. Dieses Urteil wird debattiert werden, und das ist auch notwendig.

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Antisemitismus
:Drei Jahre Haft nach Attacke auf jüdischen Studenten Shapira

Der Angeklagte hatte gestanden, den Studenten geschlagen und getreten zu haben. Das Gericht sieht hinter der Tat ein antisemitisches Motiv.

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