Süddeutsche Zeitung

Aktuelles Lexikon:Entlassungsurkunde

Warum Kanzlerin Merkel und ihre Minister entlassen werden - und die Geschäfte trotzdem erst mal weiterführen.

Von Carina Seeburg

Angela Merkel hat es nun Schwarz auf Weiß: Das Ende ihrer Zeit als Bundeskanzlerin ist gekommen. Ein Blatt Papier mit schnörkellosen Zeilen in schwarzer Schrift und einer Prägung samt Bundesadler: Die Entlassungsurkunden, die Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier der scheidenden Kanzlerin Merkel (CDU) und ihren Ministern am Dienstagabend im Schloss Bellevue überreicht hat, sind schlicht - und haben doch eine große Tragweite. Denn sie entlassen die Bundeskanzlerin und die Minister ihres Kabinetts aus ihren Ämtern. Kommissarisch führen sie die Geschäfte aber weiter, bis ihre Nachfolger die Regierungsarbeit übernehmen. Dass Steinmeier ihnen die Entlassungsurkunden trotzdem bereits am Dienstag überreicht hat, liegt daran, dass die Amtszeit ihrer Regierung laut Grundgesetz mit der ersten Sitzung des neu gewählten Parlaments endet. Schon bei der konstituierenden Sitzung am Dienstag blieb die Regierungsbank daher leer, Merkel nahm statt im Plenarsaal auf der Ehrentribüne Platz. In der ersten Sitzung im Bundestag steht die Kanzlerwahl noch nicht auf der Tagesordnung, und so stünde die Bundesrepublik mit dem heutigen Tag ohne Regierung da. Um das zu verhindern, regelt das Grundgesetz, dass der Bundespräsident Merkel nicht nur entlässt - sondern sie und ihre Minister auch dazu verpflichtet, die Geschäfte fortzusetzen, bis eine neue Regierung steht.

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