Aktuelles LexikonWas ist ein Anfangsverdacht?

Christian Ulmen, gegen den nun ein Anfangsverdacht wegen Körperverletzung besteht.
Christian Ulmen, gegen den nun ein Anfangsverdacht wegen Körperverletzung besteht. Soeren Stache/dpa

Juristischer Begriff, der mit der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens verbunden ist. Wie nun im Fall Christian Ulmen.

Von Wolfgang Janisch

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Vor Gericht gilt der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“, das weiß, wer schon mal einen Gerichtsfilm gesehen hat. Verurteilt werden darf nur, wenn Gewissheit herrscht. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Denn bis es zu einem Urteil kommt, ist der „Verdacht“ ein zentraler Begriff der Justiz, spielentscheidend für verschiedene Abschnitte des Verfahrens. Daher gibt es den Verdacht gleich in mehreren Schattierungen, es sind die Eskalationsstufen auf dem Weg zur Gewissheit. Am Beginn steht – der Name sagt es – der Anfangsverdacht. Das ist mehr als eine Vermutung, es müssen Tatsachen vorliegen, die eine Straftat als „möglich“ erscheinen lassen. Steht er im Raum, dann ist die Staatsanwaltschaft am Zug. Sie darf und muss ermitteln, wie sie dies derzeit im Fall von Christian Ulmen tut, dem Körperverletzung vorgeworfen wird. Die nächste Stufe ist der „hinreichende“ Tatverdacht, Voraussetzung für die gerichtliche Eröffnung eines Strafverfahrens. Dafür muss eine Verurteilung „wahrscheinlich“ sein. Es wird also ernst. Noch ernster wird es beim „dringenden“ Tatverdacht – große Wahrscheinlichkeit. Den braucht das Gericht für den Erlass eines Haftbefehls.

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