Mancher hadert ja mit dem Alter – dabei eröffnet es auch Chancen auf Ämter: Zum Alterspräsidenten kann bestimmt werden, wer in einem neu gewählten oder sonst wie zustande gekommenen Gremium der oder die Älteste ist. Er oder sie leitet die erste Sitzung, bis die Runde eine Präsidentin oder einen Präsidenten gewählt hat. Einige Parlamente beauftragen mit dieser Aufgabe nicht den Lebensältesten, sondern den Dienstältesten in der Runde. Auf eine solche Regelung hat sich auch der Bundestag erst 2017 geeinigt: So sollte gewährleistet sein, dass jemand die erste Sitzung leitet, der die parlamentarischen Gepflogenheiten kennt (und nicht von der AfD kam). Das Chaos im Thüringer Landtag am Donnerstag dürfte solchen Überlegungen auch anderswo Auftrieb geben. Typischerweise hat das Amt eher Grüßonkel-Charakter (eine Grüßtante gab es in der Bundesrepublik bisher noch selten). Mitunter haben Alterspräsidenten ihren kurzen Ruhm für politische Reden genutzt: In Erfurt hingegen stieß die Rede des AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler auf Protest bei den anderen Parteien. Sie wurde dort nicht einfach nur als politisch, sondern als agitatorisch empfunden.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Fassung hieß es, es habe in der Bundesrepublik bisher noch nie eine Alterspräsidentin gegeben. Das ist nicht richtig, das gab es bereits. Beispielsweise war Marie-Elisabeth Lüders (1878 bis 1966) in den Jahren 1953 und 1957 Alterspräsidentin im Deutschen Bundestag, weil Kanzler Konrad Adenauer auf dieses Altersprivileg verzichtete. Im bayerischen Landtag fungierte Barbara Rütting (1927 bis 2020) sowohl 2003 als auch 2008 als Alterspräsidentin zu Beginn der Sitzungsperiode.
