Mit 16 Jahren ist man weder Kind noch erwachsen. Dem Verständnis des Gesetzgebers zufolge also jugendlich. Weil man sich von der 14 schon weit entfernt hat und auf halber Strecke zur 18 ist, dürfen Jugendliche aber einiges mehr als vor ihrem 16. Geburtstag. Bis 24 Uhr eine Gaststätte allein besuchen, oder in die Disco gehen und dort „Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein“ konsumieren. Sie dürfen allein ins Kino, solange die Vorstellung nicht später als 24 Uhr beendet ist. Der Autoführerschein bleibt ihnen noch verwehrt, doch sie können die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erwerben, um vom Kino mit einem kleinen Motorrad (Hubraum bis maximal 125 Kubikzentimeter) heimzudüsen. Sogar das Wählen ist ihnen in Deutschland teils erlaubt. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben Jugendliche bei Landtags- und Kommunalwahlen ein Stimmrecht. In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen können sie nur auf kommunaler Ebene ihre Stimme abgeben. Bei der Europawahl dürfen sie bundesweit mitwählen. Australien aber hat nun eine neue Dürfen-Schranke eingezogen: Erst mit 16 Jahren steht es den Jugendlichen frei, Social Media zu nutzen.
Aktuelles Lexikon16

Magische Altersgrenze, von der an Jugendlichen in Deutschland viele langersehnte Dinge erlaubt sind. In Australien nun das Eintrittsalter für Social-Media-Nutzer.
Von Valerie Höhne