Es gibt ja den alten und leider immer mal wieder bestätigten Verdacht, dass die Reichen vor Gericht besser wegkommen. Deswegen ist es dem Strafgesetzbuch hoch anzurechnen, dass es sich in einem Punkt besonders um Gerechtigkeit bemüht. Geldstrafen sind - anders als Freiheitsstrafen - nicht für jeden gleich hoch, sondern richten sich nach dem Einkommen. Das Maß des Unrechts wird mithin in der Zahl der Tagessätze ausgedrückt, da liegt die Obergrenze bei 360. Sie wird dann multipliziert mit der Höhe des Tagessatzes, der ein Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens beträgt, bereinigt um diverse finanzielle Pflichten. Die 1,2 Millionen, die das Landgericht München nun gegen Jérôme Boateng verhängt hat, entsprechen also den 6000 Euro, die jemand mit 1500 Euro im Monat zahlen müsste; beides entspricht 120 Tagessätzen. Die Idee ist, dass die Strafe jedem gleichermaßen wehtun soll. Was wahrscheinlich trotzdem nicht klappt, weil man mit 10 000 Euro am Tag einfach mehr Reserven hat als mit 1500 Euro im Monat. Zumal der Fußballer aus früheren Zeiten vielleicht noch etwas zurückgelegt hat. Als er noch bei Bayern München spielte, setzte das Amtsgericht imposante 30 000 Euro fest - das ist der gesetzlich zulässige Höchstbetrag.
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Von Wolfgang Janisch
Rechtsinstrument, das sicherstellen soll, dass eine Geldstrafe jedermann gleich wehtut.