Aktuelles Lexikon:Staatenlos

Wer keine Papiere vorweisen kann, findet sich leicht in einer bürokratischen Endlosschleife wieder.

Von Wolfgang Janisch

Den Wert der Staatsangehörigkeit hat niemand treffender beschrieben als Hannah Arendt: Die Zugehörigkeit zu einer staatlichen Gemeinschaft sei grundlegend - es sei das "Recht, Rechte zu haben". Zwar ist in der Folge der massenhaften Ausbürgerungen während der NS-Zeit (und davor in der neu gegründeten Sowjetunion) der Schutz Staatenloser auf internationaler Ebene gestärkt worden, etwa durch das "Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen" von 1954. Staatenlose dürfen nicht schlechter behandelt werden als Ausländer, lautet einer der Grundsätze. Dazu gehört die Anerkennung als Flüchtling. Allerdings kann, wer keinen Pass vorzuweisen hat, leicht in eine bürokratische Endlosschleife geraten. Schon die behördliche Feststellung der Staatenlosigkeit kann langwierig und kostspielig sein. Die Klärung kann auch im Prozess um einen Aufenthaltstitel mühsam sein, oder wenn sich der Staatenlose einen Reiseausweis ausstellen lassen will. Auch bei einer Einbürgerung - die bei Staatenlosen eigentlich erleichtert sein soll - können fehlende Papiere hohe Hürden darstellen. Weltweit dürfte die Zahl der Staatenlosen heute bei zehn bis 15 Millionen liegen, darunter die große Gruppe der Palästinenser, zu denen der mutmaßliche Angreifer in einem Regionalzug in Schleswig-Holstein zählt.

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