Aktuelles Lexikon:Sondervermögen

100 Milliarden Euro, neben dem normalen Haushalt, soll die Bundeswehr bekommen. Das hat der Kanzler zugesagt.

Von Henrike Roßbach

Ein Sondervermögen des Bundes ist eigentlich nichts weiter als ein zusätzlicher Geldtopf außerhalb des eigentlichen Haushalts, eingerichtet für einen bestimmten Zweck. Das "Sondervermögen Bundeswehr", das Kanzler Olaf Scholz angekündigt hat, soll 100 Milliarden Euro umfassen - für eine bessere Ausrüstung, modernes Einsatzgerät und mehr Personal. Die Abflüsse aus dem Geldtopf sollen sicherstellen, dass zusammen mit den sonstigen Verteidigungsausgaben schon von diesem Jahr an das Nato-Ziel von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung erfüllt wird.

Es heißt zwar "Vermögen", tatsächlich aber handelt es sich um Kreditermächtigungen, also die Möglichkeit, neue Schulden zu machen. Sonderschuld träfe es eigentlich besser. Das "Sondervermögen Bundeswehr" wäre nicht das erste seiner Art. Es gibt zahlreiche solcher Nebenhaushalte, etwa das Sondervermögen "Digitale Infrastruktur" oder den "Energie- und Klimafonds". Sehr alt ist das ERP-Sondervermögen, das für den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg eingerichtet wurde.

Das Besondere an dem neuen Geldtopf ist, dass er im Grundgesetz abgesichert werden soll - gleichrangig mit der Schuldenbremse. Die Regierung müsste sich also nicht auf eine Notlage berufen, um die zusätzlichen Schulden zu rechtfertigen. Allerdings bräuchte sie dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag, sprich: die Zustimmung der Union.

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