Aktuelles LexikonSichere Herkunftsstaaten

Ein Terminus, den es seit der Verschärfung des Asylartikels 1993 gibt und über den stets gestritten wird.

Von Wolfgang Janisch

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Es empfiehlt sich, den Terminus "sichere Herkunftsstaaten" in Anführungszeichen zu setzen, da zwischen Politik und Flüchtlingsrechtlern stets Streit darüber herrscht, wie sicher diese Staaten wirklich sind. Das Konzept stammt aus der Verschärfung des Asylartikels im Jahr 1993 und stellt die juristische Vermutung auf, Angehörige dieser von Bundestag und Bundesrat als "sicher" definierten Staaten hätten dort keine Verfolgung zu befürchten. Ein Anspruch auf Asyl ist für sie zwar theoretisch möglich, allerdings sind die Hürden schier unüberwindbar. Normalerweise werden die Anträge als "offensichtlich unbegründet" abgewiesen, es sei denn, jemand kann detailliert und individualisiert nachweisen, dass ihm oder ihr dort gleichwohl Verfolgung oder Unterdrückung droht. Hinzu kommen kurze Verfahrens- und Ausreisefristen sowie die Wohnpflicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Bundesinnenministerin Nancy Faeser möchte nun auch Georgien und Moldau als sicher deklarieren. Bisher umfasst die Liste die EU-Mitglieder, die Balkanstaaten sowie Ghana und Senegal. Aus den Bundesländern werden bereits weitere Kandidaten vorgeschlagen, wie Algerien, Tunesien, Marokko und Indien.

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