Aktuelles Lexikon:Revision

Ein juristisches Mittel, nicht zu verwechseln mit der Berufung.

Von Detlef Esslinger

Zu den Begriffen, die juristische Laien oft verwechseln, gehören Berufung und Revision. Ihnen ist gemeinsam, dass sie beide ein Rechtsmittel gegen ein Urteil sind. In der Strafjustiz ist Berufung möglich gegen das Urteil eines Amtsgerichts; verhandelt wird dann am Landgericht. Das Wesen der Berufung ist, dass der Fall in der neuen Verhandlung neu aufgerollt wird: Alle Zeugen müssen nochmals gehört, alle Beweise nochmals neu eingeführt werden. Revision wiederum lautet das Rechtsmittel gegen ein Strafurteil eines Land- und auch Oberlandesgerichts. Nachdem das Oberlandesgericht München vor drei Jahren die Urteile gegen die fünf Angeklagten im NSU-Verfahren sprach, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) vier dieser Urteile zu überprüfen, weil Revision eingereicht wurde. Im Revisionsverfahren gibt es keine neue Beweisaufnahme, sondern die einzige Frage dort ist, ob dem verurteilenden Gericht Fehler unterlaufen sind: im Verfahren, beim Verfassen des Urteils. Das Revisionsgericht kann Verurteilte freisprechen, was aber äußerst selten geschieht. Hält es die Revision für begründet, hebt es meist ein Urteil ganz oder teilweise auf und verweist den Fall zurück ans Strafgericht, zur erneuten Verhandlung. Für diesen Donnerstag hat der BGH "weitere Entscheidungen" im NSU-Verfahren angekündigt - also die über die eingelegten Revisionen.

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